Johanniskraut wird ab dem 1. April rezeptpflichtig.
Zum Glück (oder zum Pech der chemischen-Stimmungsaufheller-Industrie) aber nicht alles. Dabei ist nicht entscheidend, wie viel mg jedePille oder wie viel Pillen jede Schachtel enthält, sondern:
Ob ein Präparat ab dem 1. April 2009 unter die Rezeptpflicht fällt, hängt nicht von der Einzeldosis oder Packungsgröße, sondern von der jeweiligen Zulassung beziehungsweise dem beanspruchten Anwendungsgebiet ab. Während Präparate mit der Indikation »mittelschwere Depression« künftig nur noch auf Rezept abgegeben werden dürfen, kann ein Medikament mit genau derselben Zusammensetzung in der Selbstmedikation bleiben, solange es »nur« zur Therapie von leichter depressiver Verstimmung, Angst, psychovegetativen Störungen oder anderen Indikationen zugelassen ist.
Ach so.
2 Kommentare:
Ja, ganz klar.
Jetzt muss halt der Apotheker bzw. die 400 €-Kraft diagnostizieren, wie schwer depressiv du bist, sobald du den Laden betrittst und Johanniskraut verlangst.
Hmm, ob sie dort auch demnächst 10 € Gebühren verlangen? Unter Umständen muss man erst einen Fragebogen ausfüllen? Oder ob doch die blickdiagnostische Sekunde reicht?
*seufz* scheint mir mal wieder total gut durchdacht zu sein *g*
In Sachen rezeptpflichtig oder nicht, wundert mich inzwischen längst nichts mehr.
Da gibt es ein Schmerzmedikament was in der Dosis 400mg rezeptfrei zu bekommen ist, aber 500mg aber rezeptpflichtig ist (es gibt noch 600er und 800er), das aber 400 + 400 auch 800 sind, scheint den Gesetzgebern unbekannt zu sein.
Kräutern, denen oft genug die Wirksamkeit abgesprochen wird, dürfen nur in der Apotheke verkauft werden ... und lauter solche Dinge ...
Demnächst werde ich sicher auch Sellerie und Petersilie in der Apotheke meines Vertrauens kaufen müssen, während ich beim Fleischer nicht nur Brötchen, Kuchen und Käse bekomme, sondern auch frischen Kaffee ....
Langsam wundert mich nix mehr.
Die spinnen doch, die Römer ...
Liebe Grüße
Esme
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